Wenn Sie am FB09 promovieren möchten, informieren Sie sich bitte auf der Seite des Dekanats. Gemäß Promotionsordnung können folgende Promotionsfächer der Empirischen Sprachwissenschaft gewählt werden:
Hier gelangen Sie zu den FAQs.
Um als Doktorandin oder Doktorand zugelassen zu werden stellen Sie im Promotionsbüro des Fachbereichs 09 einen Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand.
Dem Antrag sind folgende Unterlgen beizufügen:
Wichtig: Bei Bewerbern mit ausländischen Hochschulabschluss müssen die Zeugnisse des Hochschulabschlusses durch das International Office oder ggf. durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen auf Promotionsbefähigung geprüft werden. Bei der zeitlichen Planung der Bewerbung ist dieser Überprüfungsvorgang (ca. 6-8 Wochen) unbedingt zu berücksichtigen. Zusätzlich ist ein Lebenslauf einzureichen.