Veröffentlichung der Dissertation

Die Veröffentlichung der Dissertation kann in verschiedenen Formen erfolgen. Die häufigsten Veröffentlichungsformen sind im Folgenden erläutert. Weitere Informationen zu den Veröffentlichungsformen finden Sie im Promotionswegweiser des Fachbereichs 09 sowie auf folgender Internetseite der Universitätsbibliothek.

1. Veröffentlichung bei einem wissenschaftlichen Verlag:

  • Insgesamt 6 Pflichtexemplare
  • 1 Pflichtexemplar an das Promotionsbüro
  • Je 1 Pflichtexemplar an die Gutachter_innen
  • 1 Pflichtexemplare an die Institutsbibliothek 
  • 2 Pflichtexemplare an die Universitätsbibliothek

2. Veröffentlichung als Online-Dokument im Hochschulpublikationssystem:

  • Insgesamt 5 Pflichtexemplare 
  • 1 Pflichtexemplar an das Promotionsbüro
  • Je 1 Pflichtexemplar an die Gutachter_innen
  • 1 Pflichtexemplar an die Institutsbibliothek
  • 1 Pflichtexemplar an die Universitätsbibliothek

3. Veröffentlichung als Druck:

  • Insgesamt 9 Pflichtexemplare
  • 1 Pflichtexemplar an das Promotionsbüro
  • Je 1 Pflichtexemplar an die Gutachter_innen
  • 1 Pflichtexemplare an die Institutsbibliothek 
  • 5 Pflichtexemplare an die Universitätsbibliothek

Verteilung der Pflichtexemplare:

  • Die Pflichtexemplare sind von der Doktorandin/dem Dotoranden an die jeweiligen Stellen zu verteilen.
  • Für die Verteilung der Pflichtexemplare gibt es einen Laufzettel (Formular_20), auf dem Sie sich die Abgabe der Pflichtexemplare bescheinigen lassen. Diesen Laufzettel geben Sie mit dem  für das Promotionsbüro vorgesehenen Pflichtexemplar ebendort ab.

Wichtige Bestimmungen zu den Pflichtexemplaren (vgl. §13 der Promotionsordnung):

  • Die Pflichtexemplare müssen ein Titelblatt bzw. Beiblatt enthalten. Wie das Titelblatt gestaltet sein soll, ist der Anlage 2 der Promotionsordnung zu entnehmen.
  • Im Falle der Veröffentlichung in einem Verlag muss die Buchhandelsaufgabe beim Copyright die Sigelziffer D.30 enthalten.