- Nach der Fertigstellung der Dissertation reichen Sie jeweils ein Exemplar Ihrer Dissertation bei den Gutachter_innen ein und lassen sich dies bestätigen (Formular_18 oder per E-Mail an promotion@em.uni-frankfurt.de).
- Ein weiteres Dissertationsexemplar (Papierform und PDF) reichen Sie mit den folgenden Unterlagen im Promotionsbüro ein:
- Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens (Formular_15)
- Tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des Studien- und Bildungsganges (entsprechend § 7, Abs. 3a der Promotionsordnung); ggf. Verzeichnis der bereits veröffentlichen wissenschaftlichen Arbeiten. Sollten keine wissenschaftlichen Arbeiten veröffentlicht worden sein, muss dies ebenfalls erklärt werden.
- Schriftliche Erklärungen ( Formular_17)
- Bestätigung der Gutachter_innen über Erhalt der Dissertation (Formular_18 oder per E-Mail an promotion@em.uni-frankfurt.de).
- Vorschlag des_r Betreuers_in zur Zusammensetzung der Prüfungskommission (Formular_19).
- Ggf. noch bis zur Eröffnung nachzureichende Nachweise: Siehe Annahmebrief (z.B. Originale Studienabschlusszeugnisses (Magister, Diplom, Master), Sprachnachweise.
Sie können den Antrag auf Eröffnung des Prüfungsverfahren jederzeit im
Promotionsbüro des Fachbereichs 09 einreichen. Beachten Sie, dass Ihr
Antrag vom Promotionsausschuss bestätigt werden muss, und Sie deshalb
die Termine der Promotionsausschusssitzungen und die genannten
Abgabefrist von 4 Wochen beachten müssen .