Die Arbeitgebererklärung wird in der Personal-Abteilung erstellt.
Hierfür benötigen wir folgende Dokumente:
Diese Dokumente schicken Sie dem Dekanat zu (Digital) und wir leiten sie an die Personalabteilung weiter mit Bestätigung des Dekans/der Dekanin.
Ansprechpartnerin: L.Pineau
Die allgemeinen Regelungen für die Buchung der Räume sind ab SoSe 2024 folgende:
Die Räume im SKW stehen grundsätzlich den Instituten des Fachbereichs zur Verfügung. Das jeweils verwaltende Institut hat ein Vorbelegungsrecht, aber auch die Pflicht, nicht genutzte Zeitfenster anderen zur Verfügung zu stellen!
Ansprechpartnerin: J. Becher und L. Pineau
Der Fachschaft steht im SKW ein Fachschaftsraum zur Verfügung, den sie selbstständig verwaltet. Fachgruppen, die diesen Fachschaftsraum nutzen möchten, nehmen bitte Kontakt mit dem Fachschaftsrat auf.
Weitere Fachschaftsräume befinden sich im IG-Farben-Haus. Für die Verwaltung dieser Räume sind die Fachgruppen bzw. Institute zuständig.
Ansprechpartner: Fachschaftsrat FB09
Bitte senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen an das Sekretariat des Dekanats. Die Anträge werden vom Dekanat bearbeitet, von DekanIn bzw. StudiendekanIn gesichtet und mit einer Stellungnahme versehen und dann durch das Dekanat eingereicht.
Ansprechpartnerin: J. Becher
Die Handreichung zum Umgang mit Plagiaten wurde in einer AG des Bachelor- und Master-Prüfungsausschusses erarbeitet und durch den Fachbereichsrat in zwei Lesungen als verbindlich genehmigt. Die dort festgehaltenen Regelungen und Schritte sind für Studierende und Lehrende zur Information hier verlinkt.
Ansprechpartnerin: J. Becher
Hier finden Sie aktuelle Formulare
Institute schicken (Bis 15.02. SoSe, bis 15.09. WiSe)
Das Dekanat kümmert sich um
Ansprechpartnerin L.Pineau
Studierende haben Anspruch auf Mutterschutz. Informationen zum Mutterschutz für Studierende von zentraler Seite gibt es auf der Seite des Büros für Chancengerechtigkeit.
Wenn Sie studieren und schwanger sind, melden Sie sich bitte mit genügend Vorlauf bei Frau Becher. Sie ist die erste Ansprechpartnerin für die Meldung. Danach erfolgt eine Beratung im Studienfach. Gegebenenfalls können gemeinsam mit Ihnen, dem Dekanat und dem Institut Studienbedingungen angepasst werden. Beschäftigte haben Anspruch auf Mutterschutz. Das gilt auch für studentische Hilfskräfte. Zu den Informationen zum Mutterschutz für Beschäftigte gibt es Informationen von zentraler Seite.
Ansprechpartnerin J.Becher